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Donnerstag, 29. September 2022

Neue Elternbeitragsordnung für die Kindertagesbetreuung in Arbeit

Symbolfoto: Esi Grünhagen/Pixabay

Eine möglichst einheitliche Elternbeitragsordnung für die Kindertagesbetreuung, die sozial gerecht ist und zu keiner deutlichen Mehrbelastung im nächsten Doppelhaushalt führt – dafür will die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam in Kürze eine neue Beschlussvorlage vorlegen.

Wenn die Stadtverordneten im Dezember dem Entwurf zustimmen, sei eine Umsetzung bereits ab Januar 2023 möglich, teilte die Stadtverwaltung mit. Die Elternbeitragsordnung soll dann als Empfehlung für die Träger der Kindertagesbetreuung dienen. In Potsdam gibt es aktuell 43 Träger in der Kindertagesbetreuung, die diese Empfehlung zur Anwendung bringen könnten. Sie und der Kreiskitaelternbeirat waren in einem breiten Prozess in die Entwicklung der Beitragsordnung einbezogen und beteiligt.

Für Eltern sieht die Empfehlung einer Beitragsordnung bei Anwendung konkret vor: Eine größere Zahl von Geringverdienenden zahlt gleich viel oder weniger als bisher. Für Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen werden teilweise geringfügige Veränderungen (mehr oder weniger) greifen und bei einem überdurchschnittlichen Einkommen werden die Beiträge teilweise angehoben. Bei einem Durchschnittseinkommen liegt die Erhöhung bei circa 4 bis 17 Euro im Monat, bei Besserverdienenden zwischen ca. 9 und 34 Euro, variierend je nach Krippe, Kindergarten und Hort. Durch aktuell trägerbezogene unterschiedliche Elternbeitragsordnungen können in Einzelfällen auch die Erhöhungen oder Reduzierungen abweichen.