Montag, 2. August 2021

Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen möglich

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kinder
und Jugendliche aus Familien mit
geringem Einkommen fördern und unterstützen,
etwa beim Besuch eines Sportvereins.
Symbolfoto: bottomlayercz0/Pixabay
Kosten für die Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sich im Leistungsbezug befinden, können unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) übernommen werden. Darauf weist die Arbeitsgruppe für Bildung und Teilhabe der Landeshauptstadt Potsdam hin. Lerndefizite, die in den vergangenen durch Distanzlernen und Kontakteinschränkungen geprägten Monate entstanden sind, könnten somit geschlossen werden. Mit dem BuT-Paket können zudem ein- oder mehrtägige Fahrten von Schulen und Kitas, Schülerbeförderung, Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas oder Tagespflege sowie die Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit (Letzteres bis zum 18. Lebensjahr) gefördert werden.

Familien mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Kinder eine finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Einen Anspruch haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die SGB II-Leistungen (Hartz IV) oder Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Zuschlag zum Kindergeld oder Wohngeld beziehen.

Das BuT-Team nimmt die Unterlagen entgegen, beantwortet Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen und den Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets.

Das Team ist per Mail zu erreichen unter BuT@Rathaus.Potsdam.de. Die erforderlichen Formulare für BuT-Leistungen sind zum Herunterladen online HIER zu finden.