Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen fördern und unterstützen, etwa beim Besuch eines Sportvereins. Symbolfoto: |
Familien mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Kinder eine finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Einen Anspruch haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die SGB II-Leistungen (Hartz IV) oder Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Zuschlag zum Kindergeld oder Wohngeld beziehen.
Das BuT-Team nimmt die Unterlagen entgegen, beantwortet Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen und den Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets.
Das Team ist per Mail zu erreichen unter BuT@Rathaus.Potsdam.de. Die erforderlichen Formulare für BuT-Leistungen sind zum Herunterladen online HIER zu finden.