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Dienstag, 11. Februar 2020

Stellplatzanträge für Drewitz vereinheitlicht


Foto: Miriam Labuske
Die GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Potsdam mbH hat das Formular zur Beantragung eines Stellplatzes in Drewitz vereinfacht. Die Anpassungen erfolgten im Zuge der Vereinheitlichung der Stellplatzpreise in Drewitz. Demnach erfolgt künftig keine preisliche Unterteilung in Nord und Süd. Auch zwischen Bestandsmietern und Neumietern wird bei der Höhe der Stellplatzmieten fortan nicht mehr unterschieden.

Eine Anwohnerparkkarte im Stadtteil kostet nun 30 Euro pro Jahr, ein persönlicher Stellplatz 32 Euro pro Monat (33,50 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug). Ein Parkplatz am Stern-Plaza kostet 34 Euro Miete pro Monat. Gewerbetreibende, die einen Parkausweis für Drewitz benötigen, zahlen 60 Euro jährlich.

Den aktualisierten Antrag finden Sie HIER und im Reiter Parkraumbewirtschaftung.

Freitag, 24. Januar 2020

Nach Cyberattacke: Weiterhin Einschränkungen bei der Verwaltung


Foto: Pexels/Pixabay
Nach dem Abschalten der Internetverbindung der Landeshauptstadt Potsdam aufgrund des Hackerangriffs ist der Bürgerservice der Landeshauptstadt Potsdam aktuell noch immer nur eingeschränkt nutzbar. Die Verwaltung kann derzeit keine E-Mails von außen empfangen und eingehende E-Mails werden auch nicht weitergeleitet. Aus diesem Grund müssen Bürgerinnen und Bürger derzeit alle Anträge schriftlich auf dem Postweg bei der Verwaltung einreichen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin telefonisch zur Verfügung. Anruferinnen und Anrufer können auch die Behördennummer 115 sowie die zentrale Nummer 0331 2890 nutzen, dort werden sie an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen weitergeleitet.
Die Feuerwehr sei trotz des Angriffs auf die Computersystem hundertprozentig arbeitsfähig, teilte die Stadt weiterhin mit. Auch alle Auszahlungen beispielsweise an Sozialhilfe- und Wohngeldempfänger, Jugendhilfeträger oder für Honorare der Volkshochschullehrer seien gewährleistet, ebenso für die Mitarbeitenden der Verwaltung, sagte Oberbürgermeister Mike Schubert.  Derzeit werde mit Hochdruck an der Behebung des Problems gearbeitet, auch am Wochenende.

Beim Thema Infektionsschutz bittet die Landeshauptstadt darum, alle Hinweise per Fax an die Nummer 0331 289 2353 zu senden. Für Kurse in der Volkshochschule können sich Interessierte per Telefon unter 0331 289 4566 anmelden.

Alle onlinebasierten Anwendungen der Stadtverwaltung sind derzeit nicht nutzbar. Dazu zählen die für Bürgerinnen und Bürger relevanten Serviceeinrichtungen unter anderem der KfZ-Behörde, die Urkundenstelle des Standesamtes und das Portal Maerker und Maerker Plus. Die Leistungen im Bürgerservicecenter stehen derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung; im Bürgerservice kann weiterhin nicht mit Karte gezahlt werden. Telefone und Fax stehen weiter für die gesamte Stadtverwaltung ohne Probleme zur Verfügung. Die interne Kommunikation über das Intranet und den internen Mailverkehr bleibt grundsätzlich weiter aufrechterhalten.

Hintergrund:
Die Landeshauptstadt Potsdam hat am Mittwochabend die Internetverbindung der Verwaltung abgeschaltet. In den davorliegenden zwei Tagen waren in zentralen Netzzugängen der Landeshauptstadt zahlreiche Ungereimtheiten festgestellt worden.  Verantwortlich dafür sei laut der Verwaltung eine Schwachstelle im System eines externen Anbieters, worüber versucht wird, von extern unautorisiert Daten der Landeshauptstadt abzurufen oder Schadsoftware zu installieren. Um den Schaden zu analysieren und um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten, sind externe IT-Sicherheitsfirmen und IT-Forensiker beauftragt, die IT-Spezialisten der Verwaltung bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Landeshauptstadt hat Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und die für IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlichen Landes- und Bundesstellen informiert.

Aktuelle Informationen zum Stand der Arbeiten werden auf www.potsdam.de sowie auf Twitter www.twitter.com/lh_potsdam komuniziert.

Dienstag, 29. Oktober 2019

Anträge auf Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen bis Jahresende möglich

Foto: Alicja/Pixabay
Die Landeshauptstadt wird das Antragsverfahren zur freiwilligen Rückerstattung von zu viel gezahlten Kita-Elternbeiträgen aus den Jahren 2015 bis Mitte 2018 verlängern. Das teilte die Stadtverwaltung am Dienstag mit. Bislang galt für die Rückerstattung die Antragsfrist 31. Oktober – diese wird nun bis Jahresende verlängert. Seit Anfang Juni stehen hier weitere detaillierte Informationen zum Thema sowie das Antragsformular zum Download zur Verfügung.

Der Antrag auf Rückzahlung befindet sich auf einer DIN-A4-Seite und muss für jedes Kind, das zwischen 2015 und Mitte 2018 in einer Kindertagesbetreuung war, ausgefüllt werden. Auf einer weiteren Seite befindet sich die sogenannte Abtretungserklärung, in der die Eltern erklären, nach der Auszahlung keine weiteren Ansprüche für den Zeitraum geltend zu machen. Auf weiteren zwei Seiten geht es um das Thema Datenschutz und die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Bei dem Antrag müssen Name und Anschrift der Sorgeberechtigten, der Name des Kindes, die Kita und der Zeitraum der Betreuung, die Anzahl weiterer unterhaltsberechtigter Kinder des Haushaltes sowie die Kontonummer für die Rückerstattung angegeben werden. Abgegeben werden die Anträge beim Träger der jeweiligen Betreuungseinrichtung, in der das Kind in dem Zeitraum betreut wurde.

Der Träger der Einrichtung prüft die Unterlagen und errechnet anhand der vorliegenden Beitragstabellen den neuen, rückwirkend geltenden Elternbeitrag. Die Differenz der gezahlten Beiträge erhalten die Eltern zurückerstattet. Für Informationen rund um das Thema freiwillige Regulierung zu viel gezahlter Elternbeiträge hat die Verwaltung eine Hotline unter der Nummer 0331 2892020 geschaltet. Fragen dazu können auch per E-Mail an elternbeitraege@rathaus.potsdam.de gesendet werden.