Donnerstag, 8. Mai 2014

Fragen und Antworten: Parkraumbewirtschaftung

Parkraumbewirtschaftung in der Gartenstadt Drewitz

Wer ist für die Parkraumbewirtschaftung in der Gartenstadt Drewitz zuständig?
Die Parkraumbewirtschaftung im Wohngebiet nördlich der Konrad-Wolf-Allee wird seit 2012 im Auftrag der Stadt Potsdam von der ProPotsdam Facility Management GmbH organisiert.

Wie viele Stellplätze gibt es aktuell?
Derzeit sind 578 Stellplätze vorhanden.

Wer ist der Ansprechpartner bei Interesse an einem Stellplatz?
Die GEWOBA: Anfragen können telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0800 24 7 365 1 gestellt werden.

Wer ist der Ansprechpartner bei Umzug oder Tausch eines Stellplatzes?
Die GEWOBA: Anfragen können telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0800 24 7 365 1 gestellt werden.

Wer ist berechtigt einen Stellplatz anzumieten?
Fahrzeuginhaber, die wohnhaft in Drewitz sind und einen gültigen Mietvertrag haben, können aktuell im Wohngebiet zwischen der Sternstraße und der Konrad-Wolf-Allee je nach Verfügbarkeit einen persönlichen oder einen Wohngebietsstellplatz anmieten.

Können auch Besitzer von Firmenfahrzeugen einen Stellplatz anmieten?
Wenn eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wurde und schriftlich vorliegt, sind auch Besitzer von Firmenfahrzeugen berechtigt, einen Stellplatz in Drewitz anzumieten.

Was ist ein persönlicher Stellplatz?
Ein persönlicher Stellplatz ist ein fester, mit einer Nummer als solcher gekennzeichneter Parkplatz. Auf diesem darf nur derjenige parken, der eine entsprechende Parkkarte mit der Stellplatznummer besitzt. Die Vergabe eines persönlichen Stellplatzes erfolgt nach Verfügbarkeit. Die Lage des Stellplatzes ist nicht an das Wohnhaus gebunden.

Zu welchen Konditionen kann ein persönlicher Stellplatz angemietet werden?
Die Parkkarte für einen persönlichen Parkplatz ist je nach Verfügbarkeit für derzeit 23,50 Euro pro Monat erhältlich. Die Miete wird monatlich per Lastschrift eingezogen. Die Kündigung des Stellplatzes ist jederzeit zum Ablauf des übernächsten Monats möglich.

Was ist ein Wohngebietsstellplatz?
Inhaber einer Parkkarte für einen Wohngebietsstellplatz sind berechtigt, auf einem der ausgewiesenen Stellplätze im Wohngebiet zu parken. Für diese Stellplätze gibt es keine persönliche Zuordnung. Die Stellplätze sind markiert aber nicht nummeriert und entsprechend beschildert.

Zu welchen Konditionen kann ein Wohngebietsstellplatz angemietet werden?
Je nach Verfügbarkeit sind Parkkarten für derzeit 36 Euro pro Jahr erhältlich. Diese Parkkarten können immer ab November für das kommende Jahr erworben werden und müssen im Voraus für ein Jahr bezahlt werden.

Gibt es weitere Möglichkeiten, einen Stellplatz anzumieten?
Außerdem besteht die Möglichkeit, einen überdachten Stellplatz im unteren Geschoss des Parkdecks am Sternplaza, Gerlachstraße, – je nach Verfügbarkeit – anzumieten. Die Kosten für diesen Parkplatz betragen derzeit 34 Euro im Monat. Die Kündigung ist jederzeit zum Ablauf des übernächsten Monats möglich.

Welche Möglichkeiten haben Bürger, die in Drewitz arbeiten?
Diejenigen, die in Drewitz arbeiten und einen Stellplatz von montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 17 Uhr nutzen wollen, können für derzeit 60 Euro pro Jahr eine Tageskarte erwerben, die zur Nutzung der Wohngebietsstellplätze berechtigt.

Wo sind die Parkkarten anzubringen?
Immer gut sichtbar an der Windschutzscheibe.

Welche Unterlagen müssen bei der Beantragung eines Stellplatzes vorliegen?
Interessenten für einen Stellplatz müssen im Rahmen ihrer Anfrage folgende Unterlagen vorweisen: eine Kopie des Personalausweises, eine Kopie der Fahrzeugzulassung, eine Kopie des Mietvertrages, sofern vorhanden eine Kopie des Behindertenausweises und wenn Kleinstkinder unter drei Jahren im Haushalt wohnen, die Kopie/n der Geburtsurkunde/n.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe eines Stellplatzes?
Sofern freie Stellplätze verfügbar sind, werden bei der erstmaligen Vergabe Sozialkriterien berücksichtigt, wie unter anderem die Wohndauer in Drewitz, ein möglicher Behinderungsgrad und ob Kleinstkinder im Haushalt leben.

Muss man Mieter einer GEWOBA-Wohnung sein, um einen Parkplatz anmieten zu können?
Nein, für die Vergabe der Stellplätze ist es unerheblich, wer der Vermieter der Wohnung ist. Mieter der GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Potsdam mbH werden nicht bevorzugt behandelt.

Wo gibt es kostenfreie Parkplätze?
Kostenfrei kann entsprechend der Verkehrszeichen auf den öffentlichen Stellplätzen am Rande des Wohngebietes geparkt werden, unter anderem in der Sternstraße, in der Hans-Albers-Straße vor dem Seniorenheim sowie auf dem Ernst-Busch-Platz. Spezielle Parkkarten für Besucher werden nicht ausgegeben.

Gibt es weitere Parkplatzmöglichkeiten für Besucher?
Die Parkkarten für die persönlichen und Wohngebietsstellplätze sind nicht an das Fahrzeug des jeweiligen Mieters gebunden. Gäste von Drewitzern können deren angemietete Stellplätze nutzen. Für das eigene Fahrzeug muss dann ein öffentlicher Stellplatz gefunden werden.

Wer kontrolliert die Parkraumordnung?
Die Stellplätze in Drewitz werden regelmäßig von Mitarbeitern der ProPotsdam Facility Management GmbH und von ihr beauftragten Dienstleistern kontrolliert.

Was passiert mit Fahrzeugen, die unberechtigt auf einem Stellplatz parken?
Fahrzeuge, die unberechtigt auf einem Stellplatz parken, werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Wo sind Fahrzeuge zu finden, die abgeschleppt wurden?
Abgeschleppte Fahrzeuge können beim Abschlepptdienst Triller in der Gartenstraße 28, 14482 Potsdam, ausgelöst werden.

(Stand: Mai 2014)