Dienstag, 13. Januar 2015

Zahlfrist für Wohngebietsstellplätze bis Ende KW 3!

Mieter, die einen Wohngebietsstellplatz in Drewitz besitzen und die Parkgebühr für das neue Jahr noch nicht bezahlt haben, können dies noch bis zum 16. Januar 2015 nachholen. Wer bis Ende der 3. Kalenderwoche die Gebühr für seine Parkkarte noch nicht bezahlt hat, verliert seinen Wohngebietsstellplatz. Dieser wird dann umgehend an einen Mieter auf der Warteliste für Stellplätze vergeben.