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Am 1. Juli trat das sogenannte Starke-Familien-Gesetz in
Kraft, dass Familien mit kleinen Einkommen stärken und deren Kindern faire
Chancen für gesellschaftliche Teilhabe verschaffen soll. Aus der Rechtsverordnung
mit der sperrigen Bezeichnung „Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und
ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags“ resultieren neben
der Anhebung des Kinderzuschlags auf 185 Euro auch neue Regelungen für das
Bildungs- und Teilhabepaket. Diese gelten seit dem 1. August.
Für Familien, die Bildungs- und Teilhabeleistungen beziehen,
hat sich folgendes geändert:
- Der Eigenanteil für die Mittagsverpflegung entfällt. Bisher lag dieser bei einem Euro pro Mahlzeit.
- Auch der Eigenanteil für die Schülerbeförderung (bisher fünf Euro) fällt weg.
- Statt bisher zehn Euro gibt es nun pauschal 15 Euro pro Monat für die soziokulturelle Teilhabe. Dazu gehören beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Unterricht in künstlerischen Fächern sowie die Teilnahem an zentral organisierten Freizeitaktivitäten.
- Pro Schuljahr gibt es 150 statt wie bisher 100 Euro für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf: 100 Euro für das erste Halbjahr, 50 Euro für das zweite.
- Die Inanspruchnahme von Nachhilfe wird erleichtert. Kam es dabei bisher auf die Versetzungsgefährdung an, steht nun das Erreichen des Lernziels für das jeweilige Einzelfach im Fokus.
Einen Anspruch auf Leistungen aus
dem Bildungs- und Teilhabepaket haben laut der Potsdamer Stadtverwaltung Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die SGB II-Leistungen
(Jobcenter) oder Sozialgeld, SGB XII-Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt oder
Grundsicherung), Asylbewerberleistungen, Kinderzugschlag oder Wohngeld
beziehen.
Wer unsicher ist, ob seine
Familie kinderzuschlagsberechtigt ist, kann sich an das Jobcenter oder die
Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam wenden.
Die zuständige Stelle der
Landeshauptstadt Potsdam für das Bildungs- und Teilhabepaket befindet sich in
der Hegelallee 6-10, im Haus 2 (2. Etage) in 14467 Potsdam. Sprechzeiten sind
dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr
und 13 bis 16 Uhr.