Mittwoch, 14. August 2019

Neue Regelungen für das Bildungs- und Teilhabepaket


Foto: Michal Jarmoluk/Pixabay

Am 1. Juli trat das sogenannte Starke-Familien-Gesetz in Kraft, dass Familien mit kleinen Einkommen stärken und deren Kindern faire Chancen für gesellschaftliche Teilhabe verschaffen soll. Aus der Rechtsverordnung mit der sperrigen Bezeichnung „Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags“ resultieren neben der Anhebung des Kinderzuschlags auf 185 Euro auch neue Regelungen für das Bildungs- und Teilhabepaket. Diese gelten seit dem 1. August.
Für Familien, die Bildungs- und Teilhabeleistungen beziehen, hat sich folgendes geändert:


  • Der Eigenanteil für die Mittagsverpflegung entfällt. Bisher lag dieser bei einem Euro pro Mahlzeit.
  • Auch der Eigenanteil für die Schülerbeförderung (bisher fünf Euro) fällt weg.
  • Statt bisher zehn Euro gibt es nun pauschal 15 Euro pro Monat für die soziokulturelle Teilhabe. Dazu gehören beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Unterricht in künstlerischen Fächern sowie die Teilnahem an zentral organisierten Freizeitaktivitäten.
  • Pro Schuljahr gibt es 150 statt wie bisher 100 Euro für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf: 100 Euro für das erste Halbjahr, 50 Euro für das zweite.
  • Die Inanspruchnahme von Nachhilfe wird erleichtert. Kam es dabei bisher auf die Versetzungsgefährdung an, steht nun das Erreichen des Lernziels für das jeweilige Einzelfach im Fokus.


Einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben laut der Potsdamer Stadtverwaltung Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die SGB II-Leistungen (Jobcenter) oder Sozialgeld, SGB XII-Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung), Asylbewerberleistungen, Kinderzugschlag oder Wohngeld beziehen.
Wer unsicher ist, ob seine Familie kinderzuschlagsberechtigt ist, kann sich an das Jobcenter oder die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam wenden.
Die zuständige Stelle der Landeshauptstadt Potsdam für das Bildungs- und Teilhabepaket befindet sich in der Hegelallee 6-10, im Haus 2 (2. Etage) in 14467 Potsdam. Sprechzeiten sind dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr.