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Foto: Alicja/Pixabay |
Der Antrag auf Rückzahlung befindet sich auf einer
DIN-A4-Seite und muss für jedes Kind, das zwischen 2015 und Mitte 2018 in einer
Kindertagesbetreuung war, ausgefüllt werden. Auf einer weiteren Seite befindet
sich die sogenannte Abtretungserklärung, in der die Eltern erklären, nach der
Auszahlung keine weiteren Ansprüche für den Zeitraum geltend zu machen. Auf
weiteren zwei Seiten geht es um das Thema Datenschutz und die Einwilligung zur
Verarbeitung personenbezogener Daten. Bei dem Antrag müssen Name und Anschrift
der Sorgeberechtigten, der Name des Kindes, die Kita und der Zeitraum der
Betreuung, die Anzahl weiterer unterhaltsberechtigter Kinder des Haushaltes
sowie die Kontonummer für die Rückerstattung angegeben werden. Abgegeben werden
die Anträge beim Träger der jeweiligen Betreuungseinrichtung, in der das Kind
in dem Zeitraum betreut wurde.
Der Träger der Einrichtung prüft die Unterlagen und
errechnet anhand der vorliegenden Beitragstabellen den neuen, rückwirkend
geltenden Elternbeitrag. Die Differenz der gezahlten Beiträge erhalten die
Eltern zurückerstattet. Für Informationen rund um das Thema freiwillige
Regulierung zu viel gezahlter Elternbeiträge hat die Verwaltung eine Hotline
unter der Nummer 0331 2892020 geschaltet. Fragen dazu können auch per E-Mail an
elternbeitraege@rathaus.potsdam.de
gesendet werden.