Mittwoch, 17. Juni 2020

Prozess um Räuberin fortgesetzt - Angeklagte nicht schuldfähig

Foto: Arek Socha/Pixabay

Die 40-Jährige, die im vergangenen Dezember in Drewitz eine Seniorin überfallen und ausgeraubt hat, leidet an einer paranoiden Schizophrenie und könne laut Gericht nicht für ihre Tat bestraft werden, berichtet die MAZ in ihrer heutigen Ausgabe. Das Gericht habe sie wegen mangelnder Schuldfähigkeit von allen Tatvorwürfen freigesprochen. Zudem sei angeordnet worden, die Frau in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Demnach habe die Angeklagte kurz nach der Tat im Dezember auch ihren Lebensgefährten mit einem Messer angegriffen und ihn lebensgefährlich verletzt.


Auch am zweiten Verhandlungstag habe sich die Finnin auffällig verhalten und eine Dolmetscherin angegriffen, die jedoch mit dem Schrecken davongekommen sei. Senni V. sitze derzeit im Maßregelvollzug, während die Zentrale Ausländerbehörde sich um die Ausweisung der kranken Frau bemühe. Involviert sei auch das Brandenburger Jugendamt, denn die Beschuldigte sei im vergangenen Jahr Mutter geworden. Das Kind lebt laut MAZ in einer Pflegefamilie. Doch auch die finnischen Behörden würden das Kind beanspruchen, heißt es.

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