|
Fotos: Free-Photos/Pixabay |
Aufgrund der Hitze und der anhaltenden Trockenheit sind ab heute das Grillen und offenes Feuer auf öffentlichen Flächen der Landeshauptstadt verboten. Das Grill- und Feuerverbot gilt in öffentlichen Park- und Grünanlagen, Erholungsanlagen, auf Liegewiesen, an Badestellen oder anderen zugänglichen Bereichen. Das Verbot gilt bis auf Widerruf beziehungsweise längstens bis 30. September.
Kontrolliert wird die Einhaltung des Grillverbots vom Ordnungsamt. Wer gegen die Allgemeinverfügung verstoße, muss mit einem Zwangsgeld von 10 Euro bis 50.000 Euro rechnen, heißt es von Seiten der Stadt.
Durch das Verbot soll die Brandgefahr verringert werden.