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Mittwoch, 12. August 2020

Stadt verhängt Grillverbot auf öffentlichen Flächen

Fotos: Free-Photos/Pixabay
Aufgrund der Hitze und der anhaltenden Trockenheit sind ab heute das Grillen und offenes Feuer auf öffentlichen Flächen der Landeshauptstadt verboten. Das Grill- und Feuerverbot gilt in öffentlichen Park- und Grünanlagen, Erholungsanlagen, auf Liegewiesen, an Badestellen oder anderen zugänglichen Bereichen. Das Verbot gilt bis auf Widerruf beziehungsweise längstens bis 30. September.
Kontrolliert wird die Einhaltung des Grillverbots vom Ordnungsamt. Wer gegen die Allgemeinverfügung verstoße, muss mit einem Zwangsgeld von 10 Euro bis 50.000 Euro rechnen, heißt es von Seiten der Stadt. Durch das Verbot soll die Brandgefahr verringert werden.

Mittwoch, 20. Mai 2015

Rettungswege nicht beeinträchtigt

Im Zuge der Bauarbeiten am Hertha-Thiele-Weg gab es mehrere Anfragen besorgter Bürger bezüglich der Zugänglichkeit für Rettungsfahrzeuge im besagten Bereich. Hintergrund ist, dass die Straße derzeit aufgebrochen wird, und deshalb schwer befahrbar ist.

Dazu teilte Brandoberinspektor Andreas Tausche vom Fachbereich Feuerwehr Gefahrenvorbeugung / Katastrophenschutz heute mit:

"Aus feuerwehrtechnischer und auch aus rettungsdienstlicher Sicht gibt es bei der ordnungsgemäßen Ausführung der Bauarbeiten keine Bedenken. Der Rettungswagen muss nicht bis vor die Haustür fahren, um zu helfen.

Gemäß Brandenburgischer Gesetzeslage ist es zulässig, dass der Rettungswagen und auch Löschfahrzeuge bis zu 50 Meter von einem Gebäude entfernt abgestellt werden können - auch ohne, dass bei der Versorgung eines Patienten Nachteile entstehen. Des Weiteren ist der Hofzugang, welcher bei den Hausnummern 7 - 11 vom Willy-A.-Kleinau-Weg unter 50 Meter erreichbar ist, auch für den Rettungsdienst uneingeschränkt geeignet. Auch Barrieren wie (abgeschlossene) Bauzäune, Poller u. ä. sind für den Feuerwehreinsatz in einem so geringen Maße hinderlich, dass dieser kaum bemerkenswert beeinträchtigt wird.

Bei ordnungsgemäßer Bauausführung, welche von der Feuerwehr regelmäßig kontrolliert wird, ist der Hertha-Thiele-Weg auch ohne Deckschicht - d. h. ohne die Straßenplatten - durch die Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr befahrbar. Auch werden immer nur kleine Segmente der Straße gleichzeitig abgetragen, so dass die Reichweite der Drehleitern genutzt werden kann. Somit ist der 2. Rettungsweg über die Rettungsgeräte der Feuerwehr in jedem Fall sichergestellt und es kann in der angemessenen Zeit adäquat geholfen werden.

Wir werden in der Zukunft weiter ständig Kontrollen durchführen, um die Befahrbarkeit der Straße und Durchführung der Bauarbeiten aus brandschutztechnischer Sicht zu kontrollieren.

Des Weiteren haben wir unsere Wachabteilungen und zuständigen Freiwilligen Feuerwehren angewiesen sich den Baufortschritt regelmäßig anzuschauen, um so den bestmöglichen Zugang zu den Gebäuden bereits zu kennen."