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Mittwoch, 4. Mai 2022

Infomobil des Ordnungsamts morgen auf dem Ernst Busch Platz

Foto: Landeshauptstadt Potsdam/Robert Schnabel

Ein Infomobil des Potsdamer Ordnungsamtes wird am morgigen Donnerstag, 5. Mai, wird in der Zeit von 16 bis 18 Uhr in der Gartenstadt Drewitz auf dem Ernst Busch Platz stehen. Auf der Suche nach Möglichkeiten und Wegen neben der zunehmenden Spezialisierung der Arbeit im Ordnungsamt, die Bürgernähe wieder mehr in den Fokus zu rücken, möchte das Ordnungsamt in den Stadtteilen und Wohngebieten mit einem Infomobil Präsenz zeigen und so dem steigenden Wunsch der Bürger*innen nach Erreichbarkeit und Informationen zum Thema Ordnung und Sicherheit nachkommen.

Die Kolleg*innen wollen vor Ort mit den Menschen zu Themen wie Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit ins Gespräch kommen. Neben fachlichen Hinweisen und Informationen erhalten Interessierte Informationsmaterial etwa zur Hundehaltung in der Landeshauptstadt, Hinweise zum Tierschutz und zur Sicherheit bei Katzen, zur Stadtordnung, zum Jugendschutz, oder auch zum Fischereirecht. Unter anderem besteht auch die Möglichkeit, die Fünfjahres-Fischereiabgabemarke gegen Bargeld zu erwerben.

Hintergrund: Als direkte Ansprechpartner können die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes maßgeblich dazu beitragen, das Stadtklima, die Akzeptanz und Toleranz untereinander und letztendlich auch die Lebensqualität in Potsdam zu erhöhen. Wenn diese Möglichkeit der Informationen von den Bürger*innen gut angenommen wird, könnte das Infomobil des Ordnungsamtes turnusmäßig in sämtlichen Stadtteilen, auf zentralen Plätzen stehen und für die Bürger*innen als Ansprechpartner der Stadt fungieren.

 

Mittwoch, 12. August 2020

Stadt verhängt Grillverbot auf öffentlichen Flächen

Fotos: Free-Photos/Pixabay
Aufgrund der Hitze und der anhaltenden Trockenheit sind ab heute das Grillen und offenes Feuer auf öffentlichen Flächen der Landeshauptstadt verboten. Das Grill- und Feuerverbot gilt in öffentlichen Park- und Grünanlagen, Erholungsanlagen, auf Liegewiesen, an Badestellen oder anderen zugänglichen Bereichen. Das Verbot gilt bis auf Widerruf beziehungsweise längstens bis 30. September.
Kontrolliert wird die Einhaltung des Grillverbots vom Ordnungsamt. Wer gegen die Allgemeinverfügung verstoße, muss mit einem Zwangsgeld von 10 Euro bis 50.000 Euro rechnen, heißt es von Seiten der Stadt. Durch das Verbot soll die Brandgefahr verringert werden.