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Die Landeshauptstadt Potsdam hat heute gemeinsam mit der ProPotsdam die gemeinsame Kooperationsvereinbarung zur Sicherung bezahlbarer Mieten und Wohnraumversorgung vorgestellt. Der Potsdamer Aktionsplan für bezahlbares Wohnen und sozialen Zusammenhalt soll den Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung am 9. November 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Kernpunkte der Kooperationsvereinbarung sind ein Mietenmoratorium, der Schutz der Mieter*innen vor Räumungen bei Mietrückständen wegen hoher Heizkosten sowie die Fortführung des sozialen Wohnungsbaus trotz schwieriger Rahmenbedingungen. Im Gegenzug werde die Landeshauptstadt der ProPotsdam städtische Grundstücke für den Wohnungsneubau unentgeltlich übertragen und auch weiterhin auf eine Gewinnausschüttung verzichten.
Hintergrund der gemeinsamen Vereinbarung sind die höheren Energiepreise sowie steigende Lebenshaltungs- und Wohnkosten der Potsdamer*innen. Mit dem Schutz der Mieter*innen der ProPotsdam möchte die Landeshauptstadt Potsdam in der aktuellen Lage Sicherheit schaffen und Vorbild auch für private Vermieter*innen sein.
Konkret beinhaltet die Vereinbarung zum Potsdamer Aktionsplan für bezahlbares Wohnen und sozialen Zusammenhalt der ProPotsdam unter anderem folgende Punkte:
- Das seit November 2020 bestehende Mietenmoratorium wird verlängert: Es wird bis zum 31. Oktober 2023 keine Mieterhöhungen bei der ProPotsdam geben.
- Nach Ende des Moratoriums verpflichten sich Stadt und ProPotsdam, die Erhöhungen der Mieten für den nicht geförderten Wohnungsbau auf maximal 5 Prozent je Mieterhöhung und maximal 10 Prozent innerhalb von drei Jahren zu begrenzen (bei Mieten von über 8 Euro kalt pro Quadratmeter sinkt dieser Wert nochmals auf 4 Prozent pro Erhöhung und maximal 8 Prozent in drei Jahren)
- Es wird keine Räumungen wegen Zahlungsrückständen aus fälligen Heizkostenzahlungen geben. Das gilt bis zum 30. Juni 2024.
- Das Wohnungsneubauprogramm der Pro Potsdam wird trotz der ungünstigen Rahmenbedingungen fortgeführt, es entstehen 2500 neue Wohnungen bis zum Jahr 2027.
- Darüber hinaus wird die ProPotsdam der Landeshauptstadt jährlich etwa 600 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zur Verfügung stellen, bis Ende 2027 sollen es somit 3000 Wohnungen im untersten Preissegment sein.
- Die Landeshauptstadt wird der ProPotsdam städtische Grundstücke für den Wohnungsneubau unentgeltlich übertragen, unter anderem zum Zwecke des Baus von Sozialwohnungen.
- Die Pro Potsdam wird Wohnungen zur Verfügung stellen, die für die Vermietung von Beschäftigten kommunaler Unternehmen, wie z.B. Krankenpfleger*innen, Feuerwehrleute und Beschäftigte des Verkehrsbetriebes, zur Verfügung stehen.
- Die Landeshauptstadt wird weiterhin auf eine Gewinnausschüttung verzichten.
Neben dem Mietenmoratorium und dem Schutz vor Räumungen sieht die Kooperationsvereinbarung eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der ProPotsdam und dem Fachbereich Wohnen und Integration der Landeshauptstadt Potsdam vor.