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Freitag, 10. März 2023

„Die Menschen sollen sich nicht alleine fühlen“: ProPotsdam-Kundenmanager Stefan Utecht berät Mieter*innen zum Thema Energie

ProPotsdam-Kundenmanager und -Energieberater Stefan Utecht. Foto: Stefan Gloede

Stefan Utecht gehört zum Team der Kundenmanager bei der ProPotsdam. Ob Anfragen, Beschwerden oder Sorgen: Der 38-Jährige hat immer ein offenes Ohr für die Mieter*in­nen. Um auch in der aktuellen Situation helfen zu können, hat er sich zum Energieberater weiterbilden lassen.

Damit verstärkt er seinen Kol­legen, den Wohnservicebe­treuer Mike Didschun, der schon länger Experte zum Thema ist. Die Ausbildung zum Energieberater war eine spontane Idee: „Meine Team­leiterin hat gefragt, ob ich Interesse hät­te, und ich habe gleich Ja gesagt“, be­richtet der Kundenbetreuer. In einem Online-Seminar der Verbraucherzentra­le hat er das nötige Know-how gelernt.

Auch privat beschäftigt die Energie­krise den ProPotsdam-Mitarbeiter. „Zu Hause nehmen wir das Thema sehr ernst und versuchen, sparsam zu sein und bewusst zu handeln“, sagt Stefan Utecht. Auch was die aktuellen Ent­wicklungen angeht, hält er sich auf dem Laufenden.

Zur ProPotsdam kam der gelernte Einzelhandelskaufmann vor drei Jahren. Statt Sportartikel zu verkaufen, hilft er seither den Mieter*innen weiter und be­rät sie. „Der Kontakt mit Menschen macht mir einfach Spaß“, sagt der Fa­milienvater über seinen Job.

Dass sich mehr Menschen mit Prob­lemen in Folge der aktuellen Situation an das Beraterteam wenden, hat Stefan Utecht festgestellt. Glücklicherweise können er und seine Kolleg*innen auf vielfältige Weise helfen. Sei es mit einer Vereinbarung für eine Ratenzahlung, einer Vermittlung zum Sozialmanage­ment der ProPotsdam oder anderen Hilfsangeboten. „Wir wurden auch zum Thema Wohngeld geschult.“ So können die Kundenmanager*innen den Mie­ter*innen Hilfe bei der Antragsstellung leisten. „Das wird auch dankend ange­nommen“, freut sich Stefan Utecht. Er ist darauf vorbereitet, dass die Nachfra­ge nach Beratung weiter steigen wird.

Noch sitzt der Kundenbetreuer ent­weder am Empfang der ProPotsdam- Geschäftsstelle in der Pappelallee oder im Büro, wo er die Anfragen bearbeitet, die per E-Mail, Post, über die ProPots­dam-App oder telefonisch eingehen. Bald wird er aber auch direkt zu den Mieter*innen nach Hause gehen und dort Energiesparberatungen durchfüh­ren.

Erste Einblicke hat Stefan Utecht bereits als Vertretung von Mike Did­schun gesammelt. Und auch im Ge­spräch mit Mieter*innen zeige sich immer wieder, dass es beim Thema Energiesparen hohen Beratungsbedarf gibt. Und es sind immer noch die alther­gebrachten Tipps zum Energiesparen, die den Menschen weiterhelfen: „Oft müssen wir Mieter*innen erklären, warum ihre Betriebskosten so hoch sind. Das größte Thema ist da tatsäch­lich falsches Lüften“, weiß der ProPots­dam-Mitarbeiter und fügt hinzu: „Auch sind die Mieter*innen immer wieder erstaunt, dass man das Wasser beim Einseifen oder Zähneputzen abstellen sollte. Dabei spart das viel Energie.“

Der Kundenmanager freut sich schon sehr auf die neuen Aufgaben: „Meine Motivation ist es, Menschen zu helfen und zu unterstützen, damit sie sich nicht alleine fühlen.“ So kompetent Stefan Utecht und seine Kolleg*innen auch auf Probleme der Mieter*innen eingehen können, ist doch eines wichtig: „Die Mieter*innen müssen proaktiv auf uns zukommen, wenn sie Schwierigkei­ten haben.“

Mehr aktuelle Informationen und Energiespartipps findet Ihr auf propotsdam-hilft.de.

Der Text ist in der aktuellen Ausgabe des ProPotsdam-Magazins EINSVIER erschienen. Das Heft könnt Ihr HIER herunterladen.

Montag, 17. Oktober 2022

Verzicht auf Räumungen und Mietsteigerungen: Kooperation zwischen Stadt und ProPotsdam

Foto: Kerstin Riemer/Pixabay

Die Landeshauptstadt Potsdam hat heute gemeinsam mit der ProPotsdam die gemeinsame Kooperationsvereinbarung zur Sicherung bezahlbarer Mieten und Wohnraumversorgung vorgestellt. Der Potsdamer Aktionsplan für bezahlbares Wohnen und sozialen Zusammenhalt soll den Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung am 9. November 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Kernpunkte der Kooperationsvereinbarung sind ein Mietenmoratorium, der Schutz der Mieter*innen vor Räumungen bei Mietrückständen wegen hoher Heizkosten sowie die Fortführung des sozialen Wohnungsbaus trotz schwieriger Rahmenbedingungen. Im Gegenzug werde die Landeshauptstadt der ProPotsdam städtische Grundstücke für den Wohnungsneubau unentgeltlich übertragen und auch weiterhin auf eine Gewinnausschüttung verzichten.

Hintergrund der gemeinsamen Vereinbarung sind die höheren Energiepreise sowie steigende Lebenshaltungs- und Wohnkosten der Potsdamer*innen. Mit dem Schutz der Mieter*innen der ProPotsdam möchte die Landeshauptstadt Potsdam in der aktuellen Lage Sicherheit schaffen und Vorbild auch für private Vermieter*innen sein.

Konkret beinhaltet die Vereinbarung zum Potsdamer Aktionsplan für bezahlbares Wohnen und sozialen Zusammenhalt der ProPotsdam unter anderem folgende Punkte:

  • Das seit November 2020 bestehende Mietenmoratorium wird verlängert: Es wird bis zum 31. Oktober 2023 keine Mieterhöhungen bei der ProPotsdam geben.
  • Nach Ende des Moratoriums verpflichten sich Stadt und ProPotsdam, die Erhöhungen der Mieten für den nicht geförderten Wohnungsbau auf maximal 5 Prozent je Mieterhöhung und maximal 10 Prozent innerhalb von drei Jahren zu begrenzen (bei Mieten von über 8 Euro kalt pro Quadratmeter sinkt dieser Wert nochmals auf 4 Prozent pro Erhöhung und maximal 8 Prozent in drei Jahren)
  • Es wird keine Räumungen wegen Zahlungsrückständen aus fälligen Heizkostenzahlungen geben. Das gilt bis zum 30. Juni 2024.
  • Das Wohnungsneubauprogramm der Pro Potsdam wird trotz der ungünstigen Rahmenbedingungen fortgeführt, es entstehen 2500 neue Wohnungen bis zum Jahr 2027.
  • Darüber hinaus wird die ProPotsdam der Landeshauptstadt jährlich etwa 600 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zur Verfügung stellen, bis Ende 2027 sollen es somit 3000 Wohnungen im untersten Preissegment sein.
  • Die Landeshauptstadt wird der ProPotsdam städtische Grundstücke für den Wohnungsneubau unentgeltlich übertragen, unter anderem zum Zwecke des Baus von Sozialwohnungen.
  • Die Pro Potsdam wird Wohnungen zur Verfügung stellen, die für die Vermietung von Beschäftigten kommunaler Unternehmen, wie z.B. Krankenpfleger*innen, Feuerwehrleute und Beschäftigte des Verkehrsbetriebes, zur Verfügung stehen.
  • Die Landeshauptstadt wird weiterhin auf eine Gewinnausschüttung verzichten.

Neben dem Mietenmoratorium und dem Schutz vor Räumungen sieht die Kooperationsvereinbarung eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen der ProPotsdam und dem Fachbereich Wohnen und Integration der Landeshauptstadt Potsdam vor. 

 

Dienstag, 5. Mai 2020

Urlaub auf Balkonien: Pflanzen, Grillen oder Feste feiern - Was ist erlaubt?


Foto: Tomasz Hanarz/Pixabay
Die meisten Menschen werden ihren Urlaub in diesem Jahr wohl zu Hause verbringen. Gerade jetzt ist der eigene Balkon Gold wert: Grillen, Blumen pflanzen oder Gärtnern – alles unkompliziert möglich? Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat einen Überblick zusammengestellt, was – nicht nur während der Corona-Krise - beim Urlaub auf Balkonien zu beachten ist.

Demnach gilt grundsätzlich: Mieter können ihren Balkon oder ihren Garten nutzen, wie sie wollen. Sie haben hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst – zumindest theoretisch. Praktisch werden die Gebrauchsrechte auf ihrem Balkon und der Terrasse durch berechtigte Interessen der Nachbarn begrenzt. Es muss entsprechende Rücksicht genommen werden, und auch der Vermieter habe häufig „ein Wörtchen“ mitzureden, heißt es.

Blumen und Pflanzen: Mieter haben das Recht, auf dem Balkon Blumenkübel, Blumentöpfe oder Rankegitter aufzustellen. Sie können auch Blumenkästen anbringen und sie nach ihren eigenen Vorstellungen bepflanzen, zum Beispiel mit Geranien, Petunien oder mit Glockenblumen, Sonnenblumen usw. Eventuell herabfallende Blüten oder Blätter müssen die unter dem Balkon wohnenden Nachbarn dulden. Anders aber bei stark wuchernden Pflanzen, die über die Balkonbrüstung wachsen. Diese müssen zurückgeschnitten werden, damit der Balkon des Nachbarn nicht auch noch zuwuchert. Eine Voraussetzung bei Blumenkästen ist außerdem immer, dass sie ordnungsgemäß befestigt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Ist das der Fall, dürfen Blumenkästen grundsätzlich auch an der Außenseite des Balkons befestigt werden.

Essen, Trinken, Feiern: Natürlich darf auf dem Balkon gegessen, getrunken und auch gefeiert werden. Dabei gilt aber das Gebot der Rücksichtnahme. Das bedeutet, im Interesse der Nachbarn so leise wie möglich zu feiern. Und auch oder gerade auf dem Balkon oder im Garten gilt: Ab 22 Uhr ist Nachtruhe. Momentan müssen natürlich zusätzlich die behördlichen Bestimmungen zu Kontaktbeschränkungen beachtet werden.

Grillen: Egal, ob auf dem Balkon oder im Garten – Grillen ist bei schönem Wetter üblich und sehr beliebt. Auch in Mehrfamilienhäusern darf auf dem Balkon oder im Garten gegrillt werden. Nachbarn müssen dies akzeptieren. Allerdings gibt es von diesem Grundsatz zwei Ausnahmen:
Ist im Mietvertrag ausdrücklich das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten, müssen sich Mieter daran halten. Wer das Grillverbot missachtet, riskiert Abmahnungen und sogar die Kündigung.
Auch ohne ausdrückliches Verbot im Mietvertrag darf dann nicht gegrillt werden, wenn Rauch in Nachbarwohnungen zieht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Grill auf dem Balkon oder im Garten steht. Wenn der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in die Wohnung eines Nachbarn dringt und diesen dadurch wesentlich beeinträchtigt, ist das verboten. Rauchbeeinträchtigungen sollten daher für die Nachbarn so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb empfehlen Gerichte auch immer wieder den Einsatz von Elektrogrills statt Holzkohle.

Kräuter und Gemüse: Gleichgültig, ob in Töpfen, Kisten oder Regalen – Kräuter dürfen angepflanzt, ein kleiner Kräutergarten angelegt werden. Das Gleiche gilt auch für Gemüse, Tomaten, Gurken usw. Sie können auf dem Balkon gepflanzt werden, und für Bohnen beispielsweise darf auch ein Rankegitter aufgestellt werden.

Möblierung: Mieter können Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme aufstellen, ganz nach ihrem Geschmack. Eine Sonnenmarkise oder eine Balkonverkleidung bedarf aber in aller Regel der Zustimmung des Vermieters.

Also: Im Zweifel die Fragen immer mit dem Vermieter abklären oder im Mitvertrag nachlesen.

Wir wünschen Euch gute Erholung!

Quelle: Deutscher Mieterbund (DMB)

Mittwoch, 5. Juli 2017

Dank ampido mit persönlichem Stellplatz bares Geld verdienen

Wer seinen persönlichen Stellplatz nicht rund um die Uhr nutzt - beispielsweise weil er tagsüber mit seinem Auto zur Arbeit fährt - kann diesen in der ungenutzten Zeit jetzt zu Geld machen.

Denn über die Internetplattform www.ampido.com haben registrierte Nutzer die Möglichkeit, online ihren persönlichen Stellplatz stunden- oder auch tageweise anzubieten. Die Registrierung und das Benutzerkonto sind dabei völlig kostenlos. Der Vermieter legt die Parkgebühr fest und erhält 70 % der Einnahmen. 30 % verbleiben als Provision bei ampido.

Besucher der Gartenstadt Drewitz, die einen Parkplatz suchen, finden über die ampido-App von anderen Nutzern eingestellte freie Parkplätze. Wer er einen gefunden hat, auf dem er parken möchte, kann er auf "Buchen" klicken und sofort den ausgewählten Parkplatz buchen. Der Parkende wählt die Parkdauer aus und bezahlt die Parkgebühr bequem über die App.

Bereits im vergangenen Sommer hatte die ProPotsdam im Rahmen eines Pilotprojekts freie Stellplätze in Drewitz Nord über ampido angeboten. Da die Versorgung der Anwohner durch das persönliche Stellplatzangebot im nördlichen Wohngebiet nahezu gedeckt ist, richtete sich das Online-Angebot vorrangig an Besucher der Gartenstadt Drewitz.