Posts mit dem Label Balkon werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Balkon werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Freitag, 30. Juni 2023

Zeigt her Eure Balkone!

Symbolfoto: Tomasz Hanarz/Pixabay
Die Drewitzer Gruppe Grün veranstaltet mit Unterstützung der Wendeschleife und finanziert durch das Bürgerbudget einen Balkonwettbewerb: Weniger Grau, mehr Grün! Deshalb lautet die Frage: Wer hat die schönste Wohlfühloase für Menschen und Insekten und auch noch Zutaten für die Küche? Denn ein schön gestalteter Balkon ist nicht nur ein Augenschmaus und eine Oase für den Menschen, sondern kann auch der Natur zugutekommen.

Wer mitmachen möchte, schickt bis zum 1. Oktober 2023 ein Foto seines/ihres Balkons an team@wendeschleife-drewitz.de. Es gibt tolle Preise zu gewinnen.

 

Freitag, 30. April 2021

Aktionsgemeinschaft Gartenstadt Drewitz startet Aktion des Monats Mai

Tomaten können auch auf dem Balkon angebaut werden. Foto: Katharina N./Pixabay

Drewitzer Gewerbetreibende und Förderer haben sich im neu gegründeten Verein „Aktionsgemeinschaft Gartenstadt Drewitz e.V.“ zusammengeschlossen und möchten die Anwohner*innen einladen, an monatlichen Rabattaktionen teilzunehmen und den Drewitzer*innen damit für ihre langjährige Treue danken. So entstand die Idee einer Zusammenarbeit zwischen dem Team Wendeschleife und der "Blumenwiese" (HIER geht's zur Website) im HNC zum Wendeschleifen-Pilotprojekt „Essbare Balkone“.

Aktion des Monats Mai: Rabatt-Aktion für essbare Balkonpflanzen

Wer kennt es nicht? Die ersten Sonnenstrahlen kommen raus, die Luft duftet nach Frühling, jetzt geht es los: Zimmerpflanzen umtopfen, Fenster putzen und vielleicht auch mal über eine kleine Veränderung auf dem eigenen Balkon nachdenken? In der "Blumenwiese" im Havel-Nuthe-Center gibt es dafür eine ganz besondere Aktion. Bei Daniela Schippan bekommen die Kunden im Monat Mai ab einem Einkaufswert von 10 Euro einen Rabatt auf essbare Balkonpflanzen in Höhe von 10 Prozent. Ab einem Einkaufswert von 20 Euro sogar 20 Prozent. "Blumenwiese" und die "Aktionsgemeinschaft Gartenstadt Drewitz" unterstützen auf diese Weise das Pilotprojekt des Wendeschleife-Teams um Marei Frener, Andreas Zurell und Sten Biedermann von den StadtrandELFen e.V..

Auch Schnittlauch macht sich gut auf
kleinen Flächen. Foto: Leonie Schoppema/Pixabay
Was es mit dem Projekt auf sich hat und welche essbaren Pflanzen auf Ihren Balkon passen könnten, wollen wir von Frau Schippan und Herrn Zurell wissen.

Herr Zurell, warum „Essbare Balkone“?

Andreas Zurell: Das Team der Wendeschleife arbeitet bereits seit ein paar Jahren an der Idee, die Gartenstadt Drewitz in Teilen zu einer „Essbaren Gartenstadt“ zu gestalten. Umfragen, die stattgefunden haben, machten den Wunsch der Menschen in Drewitz nach essbaren Pflanzen im Stadtbild deutlich. Neben dem Klimagarten auf der Wendeschleife existiert deshalb seit Herbst letzten Jahres schon der „Essbare Innenhof“ im Quartier 13 als zweiter „essbarer“ Ort. Mit der Idee der „Essbaren Balkone“ wollen wir noch näher an das Lebensumfeld der Drewitzer*innen und zeigen, dass essbare Pflanzen nicht nur schmecken, sondern mehr können. Sie können Schatten spenden, Nahrung für Insekten bieten und einfach auch schön sein, wenn ich an erntereife Chili-Pflanzen oder blühenden Schnittlauch denke.

Frau Schippan, welche essbaren Pflanzen haben Sie im Sortiment, die Sie auch den ungeübten Balkongärtner*innen empfehlen können?

Frau Schippan: Grundsätzlich denke ich kann so ziemlich jeder mit Erdbeerpflanzen beginnen. Mit Monatserdbeeren hat man sogar ständig was zum Naschen auf dem Balkon und es gibt schöne Varianten in Blumenampeln. Busch- oder Strauchtomaten sind teilweise für den Balkonwuchs gezüchtet. Sie brauchen viel Sonne und vertragen keine Staunässe. Ich kann mir vorstellen, dass auch Anfänger das hinbekommen. Gerade in den ersten Maiwochen habe ich immer Erdbeeren im Sortiment. Tomaten vertragen keinen Frost und sind deshalb eher etwas für die zweite Mai Hälfte. Für jeden Standort ist ein Kraut gewachsen.

Herr Zurell, war es das schon, die Drewitzer*innen stellen sich eine Tomate auf den Balkon und los gehts?

Herr Zurell (lacht): Es ist auf jeden Fall richtig, klein anzufangen. Und wenn man langfristig Spaß am „Essbaren Balkon“ haben möchte, dann raten wir dazu sich vor dem Pflanzenkauf ein paar Gedanken zur Gestaltung des Balkons zu machen. Was alles in die Planung einbezogen werden kann und wie das geht, kann man im Wendeschleife-Workshop „Pflanzplanung für kleine Flächen“ (HIER) nachlesen. Im Mai, nach den Eisheiligen, beginnen wir im Klimagarten auch einen Schaubalkon zusammen mit Frau Schippan anzulegen. Interessierte Menschen können sich dann vor Ort inspirieren und durch uns beraten lassen. Wer mehr erfahren möchte, sollte ab und zu auf unserer Homepage (bitte HIER klicken) vorbeischauen, dort werden bald Details zur Teilnahme an der Pilotphase zu finden sein.

Wir haben Lust bekommen. Frau Schippan, uns würde mal interessieren, wachsen auf Ihrem Balkon auch essbare Pflanzen?

Frau Schippan: Selbstverständlich! Ich habe tatsächlich alles was das Herz begehrt: Erdbeeren, Kräuter, Tomaten. Gute Erfahrungen habe ich mit Zucchini gemacht. Das kann ich sehr empfehlen. Sogar ein Zitronenbäumchen habe ich.

Vielen Dank für den Einblick in das Pilotprojekt und viel Erfolg dabei!

HIER geht es zur Homepage der Wendeschleife.

 

Dienstag, 5. Mai 2020

Urlaub auf Balkonien: Pflanzen, Grillen oder Feste feiern - Was ist erlaubt?


Foto: Tomasz Hanarz/Pixabay
Die meisten Menschen werden ihren Urlaub in diesem Jahr wohl zu Hause verbringen. Gerade jetzt ist der eigene Balkon Gold wert: Grillen, Blumen pflanzen oder Gärtnern – alles unkompliziert möglich? Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat einen Überblick zusammengestellt, was – nicht nur während der Corona-Krise - beim Urlaub auf Balkonien zu beachten ist.

Demnach gilt grundsätzlich: Mieter können ihren Balkon oder ihren Garten nutzen, wie sie wollen. Sie haben hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst – zumindest theoretisch. Praktisch werden die Gebrauchsrechte auf ihrem Balkon und der Terrasse durch berechtigte Interessen der Nachbarn begrenzt. Es muss entsprechende Rücksicht genommen werden, und auch der Vermieter habe häufig „ein Wörtchen“ mitzureden, heißt es.

Blumen und Pflanzen: Mieter haben das Recht, auf dem Balkon Blumenkübel, Blumentöpfe oder Rankegitter aufzustellen. Sie können auch Blumenkästen anbringen und sie nach ihren eigenen Vorstellungen bepflanzen, zum Beispiel mit Geranien, Petunien oder mit Glockenblumen, Sonnenblumen usw. Eventuell herabfallende Blüten oder Blätter müssen die unter dem Balkon wohnenden Nachbarn dulden. Anders aber bei stark wuchernden Pflanzen, die über die Balkonbrüstung wachsen. Diese müssen zurückgeschnitten werden, damit der Balkon des Nachbarn nicht auch noch zuwuchert. Eine Voraussetzung bei Blumenkästen ist außerdem immer, dass sie ordnungsgemäß befestigt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Ist das der Fall, dürfen Blumenkästen grundsätzlich auch an der Außenseite des Balkons befestigt werden.

Essen, Trinken, Feiern: Natürlich darf auf dem Balkon gegessen, getrunken und auch gefeiert werden. Dabei gilt aber das Gebot der Rücksichtnahme. Das bedeutet, im Interesse der Nachbarn so leise wie möglich zu feiern. Und auch oder gerade auf dem Balkon oder im Garten gilt: Ab 22 Uhr ist Nachtruhe. Momentan müssen natürlich zusätzlich die behördlichen Bestimmungen zu Kontaktbeschränkungen beachtet werden.

Grillen: Egal, ob auf dem Balkon oder im Garten – Grillen ist bei schönem Wetter üblich und sehr beliebt. Auch in Mehrfamilienhäusern darf auf dem Balkon oder im Garten gegrillt werden. Nachbarn müssen dies akzeptieren. Allerdings gibt es von diesem Grundsatz zwei Ausnahmen:
Ist im Mietvertrag ausdrücklich das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten, müssen sich Mieter daran halten. Wer das Grillverbot missachtet, riskiert Abmahnungen und sogar die Kündigung.
Auch ohne ausdrückliches Verbot im Mietvertrag darf dann nicht gegrillt werden, wenn Rauch in Nachbarwohnungen zieht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Grill auf dem Balkon oder im Garten steht. Wenn der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in die Wohnung eines Nachbarn dringt und diesen dadurch wesentlich beeinträchtigt, ist das verboten. Rauchbeeinträchtigungen sollten daher für die Nachbarn so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb empfehlen Gerichte auch immer wieder den Einsatz von Elektrogrills statt Holzkohle.

Kräuter und Gemüse: Gleichgültig, ob in Töpfen, Kisten oder Regalen – Kräuter dürfen angepflanzt, ein kleiner Kräutergarten angelegt werden. Das Gleiche gilt auch für Gemüse, Tomaten, Gurken usw. Sie können auf dem Balkon gepflanzt werden, und für Bohnen beispielsweise darf auch ein Rankegitter aufgestellt werden.

Möblierung: Mieter können Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme aufstellen, ganz nach ihrem Geschmack. Eine Sonnenmarkise oder eine Balkonverkleidung bedarf aber in aller Regel der Zustimmung des Vermieters.

Also: Im Zweifel die Fragen immer mit dem Vermieter abklären oder im Mitvertrag nachlesen.

Wir wünschen Euch gute Erholung!

Quelle: Deutscher Mieterbund (DMB)